Kosten

Auch wenn guter Rat teuer ist, manchmal kann man jedoch auf eben diesen guten Rat nicht verzichten.

Die Gebühren des Rechtsanwalts sind gesetzlich im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) festgelegt. Diese richten sich nach dem Wert der Streitsache.

Außerdem gibt es zum Einen natürlich noch die Möglichkeit der Rechtsschutzversicherung, zum Anderen die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch die Staatskasse, so z. B. die Beratungshilfe für das außergerichtliche Verfahren und Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe für das gerichtliche Verfahren.

Im Weiteren können auch individuelle Pauschalvereinbarungen oder Abrechnungen auf Stundenbasis getroffen werden. Rufen Sie an und wir können uns gern hierüber unterhalten bzw. eine entsprechende Vereinbarung treffen.